Wahlbenachrichtigung
Wir bitten Sie, die Ihnen zugestellte Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie erleichtern damit den Wahlhelfern ihre Arbeit.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die am Wahltag das Wahllokal infolge Krankheit, Abwesenheit, hohen Alters oder wegen einem sonstigen wichtigen Grund nicht aufsuchen können, haben noch bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, Gelegenheit einen Wahlschein zu beantragen und die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Wahlscheinen per Internet nur bis Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr möglich war.
Die Anträge auf Briefwahlunterlagen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) können Sie außerhalb der Sprechzeiten im Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann noch rechtzeitig zugestellt.
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich. Am Wahltag müssen die Briefwahlunterlagen im Wahllokal beantragt werden.
Stimmzettel/Stimmzettelumschläge
- Europawahl
Jeder Wähler erhält im Wahllokal den Stimmzettel ausgehändigt. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird kein Stimmzettelumschlag verwendet. Der Wähler muss den Stimmzettel in der Wahlkabine in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Kommunalwahlen
Die Stimmzettel und Merkblätter für die Gemeinderatswahl (orange) und für die Kreistagswahl (grün) wurden den Wahlberechtigten zugestellt. Im Hinblick auf eine reibungslose Abwicklung der Wahlhandlung können die Stimmzettel zu Hause ausgefüllt werden und am Wahltag ins Wahllokal mitgebracht werden. Im Wahllokal erhält jeder Wähler für jede Wahl einen Stimmzettelumschlag, der von gleicher Farbe wie der zugehörige Stimmzettel ist, ausgehändigt. Für Wahlberechtigte, die ihre Stimmzettel verschrieben oder verlegt haben, sind im Wahllokal noch Stimmzettel bereitgelegt.
Stimmabgabe
- Europawahl
Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält 34 Parteien.
- Kommunalwahlen
Wir verweisen auf das Merkblatt, das den jeweiligen Stimmzetteln beigefügt ist. Damit wir so wenig wie möglich ungültige Stimmen bzw. Stimmzettel zu verzeichnen haben, bitten wir Sie die beiden Merkblätter besonders aufmerksam zu beachten. Bei der Stimmabgabe können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann
- Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und
- einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren)
Die Gesamtstimmenzahl bei der Gemeinderatswahl von 10 Stimmen und bei der Kreistagswahl von 8 Stimmen darf nicht überschritten werden.
Wahlraum/Wahlzeit
Der Wahlraum befindet sich im Rathaus Weisweil – Bürgersaal-, 1. OG, Hinterdorfstraße 14 und ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet. Der Wahlraum ist rollstuhlgerecht.
Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
Die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse erfolgt unmittelbar nach Schließen der Wahllokale um 18 Uhr im Rathaus Weisweil, Hinterdorfstraße 14. Zunächst erfolgt die Auszählung der Europawahl und anschließend die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl.
Die Wahlergebnisse werden am Wahltag auf der Internetseite der Gemeinde unter www.weisweil.de/Aktuelles veröffentlicht.