Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1
Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet
auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre
Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular
eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende
Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in
eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem
dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über
den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier
bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende
Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend
per Post oder Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an silvia.schweizer@weisweil.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Silvia Schweizer, Tel.: 07646-9102-11
E-Mail: silvia.schweizer@weisweil.de.