Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Gemeinde sollen entsprechend der Richtlinien der Gemeinde Weisweil über die Verleihung von Ehrungen Personen, die sich in beispielhafter Weise um das Gemeinwohl oder das Ansehen der Gemeinde Weisweil verdient gemacht haben, eine öffentliche Anerkennung erhalten.
Es bestehen folgende Auszeichnungsformen:

  1. Ehrenbürgerrecht

Die Gemeinde verleiht an Personen, die sich in ganz herausragendem Maße um die Gemeinde verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht als höchste Auszeichnung der Gemeinde. Mit dem Ehrenbürgerrecht soll das Wirken über den gesamten beruflichen Zeitraum geehrt werden (Lebenswerk). Dies bedingt, dass die Ehrenbürgerwürde i.d.R. erst nach Eintritt in den Ruhestand verliehen wird. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist eine außergewöhnliche Auszeichnung, von der sparsam Gebrauch gemacht werden sollte.

  1. Urkunde mit Ehrengabe an verdiente Personen

Langjährige Verdienste und besondere beispielhafte Einzelleistungen auf kommunalem, sozialem, kulturellem, sportlichem oder beruflichem Gebiet zum Wohle der Gemeinde Weisweil können durch Verleihung der Urkunde für verdiente Personen öffentlich anerkannt werden.

  1. Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement

Für ehrenamtlich geleistetes Engagement, welches nicht unter Ziffer 2. fällt, kann darüber hinaus durch die Gemeinde eine angemessene Anerkennung für ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Gemeinde Weisweil ausgesprochen werden. Das Vorschlagsrecht für die vorstehend genannten Auszeichnungen steht neben dem Gemeinderat auch allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen zu. Über die Verleihung der Ehrungen entscheidet der Gemeinderat.

Entsprechende Vorschläge können bis einschließlich 01.12.2024 schriftlich bei der Gemeinde Weisweil eingereicht werden. Mit dem Antrag sind die besonderen Leistungen und Erfolge mit ausführlicher Begründung anzugeben. Weiterhin sind die für eine ausreichende Beurteilung des Antrags notwendigen Unterlagen beizufügen. Die Vorschlagenden tragen die Verantwortung der vollständigen Meldungen.