Gewerbesteuerhebsatz
Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung zum Thema Gewerbesteuer finden Sie im Verwaltungsportal Service BW.
Hundesteuer
Für das Halten von Hunden erhebt die Gemeinde Weisweil eine Hundesteuer gemäß Hundesteuersatzung. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 102,00 €. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 204,00 €.
Vergnügungssteuer
Die Gemeinde Weisweil erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer. Ihr unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten wie z.B. Spielhallen oder Gaststätten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer richtet sich nach der Vergnügungssteuersatzung.
Grundsteuer
Die Gemeinde erhebt eine Grundsteuer für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz. Die Hebesätze werden vom Gemeinderat festgesetzt und betragen für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) 700 v.H. und die Grundsteuer B (übrige Grundstücke) in Weisweil jeweils 192 v.H. des Steuermessbetrages.
Sie sind uns herzlich willkommen.
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