Aufgrund eines Inzidenzwerts von über 10 an den vergangenen fünf Tagen gelten im Landkreis Emmendingen ab morgen die Verschärfungen der Inzidenzstufe 2.

Kreis Emmendingen (fi). Im Landkreis Emmendingen liegt der 7-Tage-Inzidenzwert mit dem heutigen Mittwoch (11,4) seit fünf Tagen (Samstag: 10,2; Sonntag: 10,8; Montag: 10,2; Dienstag: 10,8) über dem Schwellenwert von zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit liegen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten von Maßnahmen der Inzidenzstufe 2 vor. Die Landesregierung hatte die Corona-Verordnung Ende Juni grundlegend überarbeitet und vier Inzidenzstufen festgelegt, in den vergangenen Wochen galt in Emmendingen mit der Inzidenzstufe 1 diejenige mit den weitest gehenden Lockerungen. Das Gesundheitsamt Emmendingen hat mit Datum vom 21. Juli 2021 das Vorliegen der Inzidenzstufe 2 mit einer öffentlichen Bekanntmachung bestätigt.

Damit treten für den Landkreis Emmendingen ab morgen, Donnerstag, 22. Juli die Verschärfungen der Inzidenzstufe 2 in Kraft. Sie ist gültig, bis das Gesundheitsamt eine Unterschreitung des Inzidenzwertes von 10 (zurück zu Inzidenzstufe 1) oder eine Überschreitung des Inzidenzwerts von 35 (hoch auf Inzidenzstufe 3) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen feststellt.

Unter anderem ändert sich in der Inzidenzstufe 2 folgendes:

  • Kontaktbeschränkungen (Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt, Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt): Bisher galt in Inzidenzstufe maximal 25 Personen. In Inzidenzstufe 2 gilt vier Haushalte, max. 15 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)
  • Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage: In Inzidenzstufe 1 galt im Freien maximal 300 Personen und in geschlossenen Räumen maximal 300 Personen mit 3G (Getestet, Geimpft, Genesen). In Inzidenzstufe 2 verringern sich diese Zahlen auf 200.
  • Öffentliche Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Kino und Filmvorführungen: Bisher galt in Inzidenzstufe 1 eine Erlaubnis für 1.500 Besucherinnen und Besucher im Freien – wobei ab 300 eine Maskenpflicht gilt – oder 500 in geschlossenen Räumen. In Inzidenzstufe 2 halbieren sich all diese Zahlen.
  • Diskotheken müssen in Inzidenzstufe 2 geschlossen werden.

Keine Änderungen gibt es in den Bereichen Freizeiteinrichtungen, außerschulische und berufliche Bildung, Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Vergnügungsstätten, Einzelhandel, Beherbergung, touristischer Verkehr und Sport.

Die vollständigen Regelungen der Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/)

 

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