Hochschätzung der Jahresbescheide zum 31.12.
Jährlich erhalten die Städte und Gemeinden Termine für die Wasser-Jahresendabrechnung. Danach wird ein Stichtag festgelegt, an dem die Zählerstände der Wasserzähler abgelesen werden müssen. Dieser Stichtag liegt immer vor dem 31.12. eines Jahres. Abgerechnet wird immer zum Jahresende. Die Zeit zwischen dem Ablesetag und dem 31.12. wird jährlich vom System in den Rechenzentren jeder Stadt/Gemeinde hochgeschätzt. Es ist logistisch nicht möglich, alle Zählerstände am Stichtag 31.12. einzusammeln, einzugeben und dann noch an das Rechenzentrum zwischen den Jahren zu übermitteln.
Die Gemeinde hat mehrfach darauf hingewiesen, dass 2024 die Abrechnung durch eine Systemumstellung früher erfolgen muss. Deshalb waren es zur Hochschätzung zum 31.12.24 gegenüber den Vorjahren 2 Wochen mehr. Die Rückrechnung einer Hochschätzung im Falle zu hoch geschätzter Zählerstände erfolgt erst bei einem Zählerwechsel, wenn dort der richtige Zählerstand abgegeben wird oder bei der nächst folgenden Jahresabrechnung.
Abschläge
Die Abschläge sind – wie bereits mehrfach darauf hingewiesen – nur noch 6 mal im Jahr (bisher 10). Dies wurde von den Rechenzentren so festgelegt. Wir bitten zu beachten, dass deshalb die Abschläge auch höher ausfallen, da nur noch 6 Abschläge im Jahr anstatt 10 bezahlt werden müssen. Die Gemeinde Weisweil nimmt auch nur 6 Abschläge entgegen, da sie keine Bankverwaltung von überzahlten Abschlägen überwacht bzw. verwaltet. Überzahlte Abschläge werden zurückerstattet.
Steueramt
Gemeinde