Rechnungsamt

Willkommen im Rechnungsamt

Wie können wir Ihnen helfen?

Mein Mitarbeiter Tobias Peuckert

steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

Wir sind stets für Sie und Ihr Anliegen ansprechbar.

Ihr Michael Baumann

Bürgermeister in Weisweil

Kontakt

Ansprechpartner: Tobias Peuckert
Telefon: 07646 – 9102 – 20
Email: tobias.peuckert@weisweil.de

 

Hierfür ist das Rechnungsamt zuständig

Gewerbesteuer

Haushaltsplan und Jahresrechnung

Feuerwehrwesen

Vermietung von Gemeindewohnungen

i

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Satzungen über Abgaben und Entgelte

Gewerbesteuer:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 340 v.H.
Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung zum Thema Gewerbesteuer finden Sie im Verwaltungsportal Service BW.

Haushaltsplan und Jahresrechnung:
Der Haushaltsplan enthält alle für das Haushaltsjahr von der Gemeinde veranschlagten Haushaltseinnahmen und –ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und wird vom Gemeinderat beschlossen. Die Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft. Sie stellt Informationen über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zur Verfügung.

Feuerwehrwesen:
Die Freiwillige Feuerwehr Weisweil ist eine Einrichtung der Gemeinde. Das Rechnungsamt ist für die Beschaffung der Ausstattung und die Erhebung des Kostenersatzes von Feuerwehreinsätzen zuständig. Näheres zur Feuerwehr Weisweil auch unter „Gemeinde und Service / Freiwillige Feuerwehr“.

Vermietung von Gemeindewohnungen
Die Gemeinde Weisweil ist Eigentümerin von einigen Wohnungen. Diese sind derzeit alle vermietet. Freiwerdende Wohnungen werden in der Regel im Mitteilungsblatt zur Vermietung ausgeschrieben.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum schreibt auf seiner Homepage regelmäßig das Jahresprogramms zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ aus.
Gefördert werden u.a. folgende Bereiche:
– Wohnen
Projekte zur innerörtlichen Nachverdichtung z.B. Umnutzung leer stehender Gebäude, Aufstockung von Gebäuden, Bebauung von Baulücken
– Lokale Grundversorgung
Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs z.B. durch Förderung von Dorfläden, Metzgereien, Dorfgasthäusern usw.
– Arbeiten
Zum Beispiel Verlagerung von Unternehmen aus Gemengelage, Erweiterung von Unternehmen.
Nähere Informationen über das Programm und die Antragstellung gibt es von der Gemeindeverwaltung, Frau Hummel (Tel. 07646/910220) und über das Internetangebot des Regierungspräsidiums.

Satzungen über Abgaben und Entgelte
Die Gemeinde Weisweil erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Abgaben gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Höhe der Gebühren wird in der Regel in einer Satzung festgelegt. Hier die wichtigsten Abgabesatzungen:

Hier gelangen Sie zu unseren Satzungen >>

Gemeinderäte

Einwohner

Vereine

Wahlberechtigte

Sie sind uns herzlich willkommen.

IHR KONTAKT ZU UNS

Bürgermeisteramt Weisweil
Hinterdorfstraße 14
D-79367 Weisweil
Telefon: 07646/9102-0
Telefax: 07646/9102-50
E-Mail: rheingemeinde@weisweil.de

© Rheingemeinde Weisweil

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